Die Jugendmitgliedschaft beim FV Weinfelden
Eine Jugendmitgliedschaft kann jederzeit, also auch während der laufenden Fischereisaison beantragt werden. Gegen Bezahlung der vollen Patenttaxe sowie der Eintrittsgebühr wird der Antragssteller provisorisch in den Fischerverein Weinfelden aufgenommen. Über die definitive Aufnahme wird an der Jahresversammlung jeweils im Februar mittels Abstimmung entschieden.
Da keine Warteliste für den Beitritt zum FV Weinfelden besteht ist die definitive Aufnahme in den Verein jedoch nur noch eine Formsache.

Bedingung:
Eine Jugendmitgliedschaft kann nur erwerben, wer das 14. Altersjahr erreicht hat und im Besitz der kantonalen (blauen) Fischerkarte ist. Inhaber des Schweizerischen Sportfischer-Brevets oder von Fischerprüfungen anderer Kantone sowie des Fürstentums Liechtensteins erhalten die kantonale Fischerkarte ohne erneutes Ablegen einer Prüfung beim Jagd- und Fischereiverwaltung (Frauenfeld) beantragt werden. Dies gilt auch für Inhaber von Fischereischeinen der deutschen Bundesländer und Österreichs.